Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl dies vielfach versucht wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technische einwandfreie, herstellerkonforme Reparatur und damit die wiedererlangte Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges.
Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers zu übernehmen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Aber auch dies werden wir fallbezogen gerne mit Ihnen klären.
Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Hier kann die Höhe und die Art unterschiedlich sein und wir sind Ihnen gerne behilflich um für Sie den entsprechenden Weg zu finden.
Im Falle eines Totalschadens
Wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den ermittelten Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Wird Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht repariert, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem, durch den Sachverständigen, ermittelten Restwertes veräußern (z.B. an Ihre Fachwerkstatt).
130% Grenze
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 %, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.
Recht auf Ihren Anwalt
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen berücksichtigt werden. Wir können gerne eine Empfehlung aussprechen.
Reparturkostenübernahmebestätigung
Um für die Reparaturkosten nicht in Vorleistung treten zu müssen, sollten Sie die von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltene Formulare wie „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ und/oder „Sicherungsabtretung“ verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärung in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Der Anspruch bleibt je nach Form der Abtretung jedoch bei Ihnen, wenn Sie die gängigste Form der „Abtretung erfüllungshalber“ unterschreiben.